Neue Regeln für die Rezeptbestellung – e-Rezept

 

Liebe PatientInnen,

 

 

 

ab dem 01.01.2024 wurde das E-Rezept verpflichtend für alle Ärzte eingeführt. Dadurch wird sich für das Bestellen von Arzneimitteln Folgendes grundlegend ändern:

 

 

 

Kein Rezept mehr ohne Versichertenkarte: Das eRezept kann nur übertragen werden, wenn Sie Ihre Versichertenkarte vorlegen. Ihre Versichertenkarte enthält die notwendigen Informationen, um das eRezept sicher und fehlerfrei an die Apotheke zu übertragen. Ausnahmen sind leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch wenn Sie das Rezepttelefon besprechen die Verordnung erst nach Vorlage der Versichertenkarte erfolgt.

 

 

 

Keine sofortige Ausstellungen von Rezepten in der Praxis mehr: Durch den aufwendigen Signierungsprozess ist es aus Gründen eines ökonomischen Arbeitens notwendig dies gebündelt nach der Sprechstunde vorzunehmen um Fehlverordnungen zu vermeiden. Eine sofortige Ausstellung eines Folgerezeptes auf Zuruf kann daher nicht mehr erfolgen. Dabei gelten folgende Fristen für das Rezepttelefon, wie auch bei persönlichem Erscheinen in der Praxis: Erreicht die Rezeptbestellung uns bis 12 Uhr Mittags erfolgte ein Signatur bis 14 Uhr, nach 12 Uhr erfolgt die Signatur bis zum Folgetag um 14 Uhr.

 

Planen Sie bei der Bestellung der Rezepte diese Fristen künftig mit ein.

 

 

 

Abholung der Rezepte durch die Apotheke: Weiterhin können Rezepte (nach Vorlage der Versichertenkarte) über die Apotheke ausgeliefert werden. Sollten Sie dies wollen bitten wir Sie dies immer (Rezepttelefon oder vor Ort) mit anzumerken. Dabei wird dann ein Token ausgedruckt, welcher die Apotheke abholt und dadurch die Verordnung eingelöst wird. Diese Vorgehen konterkariert allerdings die Idee des elektronischen Rezepts da wieder unnötig Papiermüll produziert wird, eine andere Lösung gibt es jedoch gegenwärtig nicht.

 

 

 

Einlösung des Rezeptes durch den Patienten in der Apotheke: Dabei wird das Rezept auf einem Server gespeichert und kann durch Vorlage der Versichertenkarte in der Apotheke abgerufen werden. Bitte beachten Sie ebenfalls die o.g. Fristen.

 

 

 

Übertragung des Rezepts via Handy-App: Funktioniert genau wie im Vorabsatz, allerdings können Sie wenn Sie die E-Rezept App der Gematik haben Ihre Rezept auf der App einsehen und auch online versenden (z.B. an eine Versandapotheke) oder vor Ort in der Apotheke ohne erneute Vorlage der Versicherungskarte einlösen. Dazu wird ein PIN für die Versichertenkarte benötigt, dieser ist bei der Krankenkasse zu beantragen.

 

 

 

Am einfachsten für uns ist es wenn Sie sich für eine Methode fest entscheiden, dies kann in unserem System hinterlegt werden. Ein Wechsel zwischen Abholung durch die Apotheke oder Selbsteinlösung ist aufwendig und zu vermeiden.

 

 

 

Es ist zu befürchten, dass gerade in der Startphase es immer wieder zu Fehlern kommen kann, bitte sehen Sie uns dies nach, auch für uns ist die Situation völlig neu und wir müssen erst unseren Workflow entwickeln und werden aus etwaigen Fehlern lernen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe auch weitere Information von der Gematik und des Gesundheitsministeriums.